
Datum: 24. September 2008
Zur heutigen Agrarausschuss-Anhörung zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes erklärt Cornelia Behm, Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Agrar- und Waldpolitik:
"Wenn es nach den Sachverständigen aus der Forstwirtschaft geht, dann könnte es sofort losgehen mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes. Dies ist das Ergebnis der Anhörung zur Novellierung dieses Gesetzes, die der Agrarausschuss des Bundestages heute Vormittag durchgeführt hat. Denn über mehrere Änderungsvorschläge besteht zwischen allen Vertretern Einigkeit. Nun ist es an der großen Koalition, diesen Ball aufzunehmen und den längst überfälligen Änderungsentwurf endlich vorzulegen.
Einigkeit besteht über die Forderung, die Definition des Waldes zu ändern und Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme nicht als Wald einzustufen. Einigkeit besteht über die Forderung, die Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren erheblich einzuschränken, und über die Forderung, den Handlungsspielraum für Forstbetriebsgemeinschaften und forstwirtschaftliche Vereinigungen zu erweitern.
Weitgehende Einigkeit besteht auch noch über die Forderung, verschiedene Ziele der nachhaltigen und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in das Gesetz aufzunehmen. Den bekannten Dissens gab es erst bei der auch von uns Bündnisgrünen erhobenen Forderung, diese allgemeinen Ziele mit Bewirtschaftungsstandards zu konkretisieren. Dabei will ein Teil der Gegner diese Detailregelungen den Ländern überlassen, während der andere Teil konkrete Bewirtschaftungsstandards komplett ablehnt.
Offenbar spaltet dieser letzte Dissens auch die große Koalition und macht sie in der Waldpolitik nach wie vor handlungsunfähig. Diese Handlungsunfähigkeit müssen Union und SPD nunmehr schnell überwinden, damit wir noch in dieser Legislaturperiode die längst überfälligen Änderungen des Bundeswaldgesetzes bekommen. Es wird doch wohl möglich sein, über die strittigen Fragen Kompromisse zu finden!"