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"Es ist gut, dass sich die brandenburgische Landesregierung dafür stark machen will, dass die Uckermark-Leitung unter der Erde verlegt wird. Halbherzig ist es hingegen, dass sie diese Leitung nur als Modellprojekt in den Bundesrat einbringen wird. Hier wird dem Druck der Öffentlichkeit folgend eine Einzellösung angestrebt. Einem grundsätzlichen Vorrang für Erdkabel in sensiblen Gebieten sind wir damit noch keinen Schritt näher. Ich fordere weiterhin eine brandenburgische Initiative für ein Bundesgesetz, die das Erdkabel beim Bau von Fernstromleitungen als eine mögliche Ausführungsvariante einschließt!" so Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg.
"Auch nach der Entscheidung des märkischen Regierungskabinetts wird es zukünftig dem Gutdünken der Stromkonzerne überlassen sein, ob die Kabel unterirdisch oder über der Erde verlegt werden. Wir brauchen deshalb dringend eine Gesetzesänderung. Dort wo Starkstromkabel
gehören die Leitungen unter die Erde, müssen Erdkabel also Vorrang genießen. Mehrkosten, die den Energiekonzernen dadurch entstehen, müssen natürlich auf den Strompreis umgelegt werden können. Der Schutz von Mensch und Natur würde die marginal höheren Strompreise jedoch allemal rechtfertigen.", erklärt die Abgeordnete weiter.
Die brandenburgische Landesregierung gab gestern bekannt, dass sie sich im Bundesrat für die unterirdische Verlegung der geplanten Starkstromleitung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin einsetzen wird. Ziel ist es, dass die Leitung als ein Modellprojekt des Bundes anerkannt wird. Bislang gibt es deutschlandweit noch kein einheitliches Energieleitungsausbaugesetz. Eine Weiterentwicklung des jetzigen Rechts ist jedoch notwendig, weil in Zukunft mit einem stärkeren Ausbau der Energienetze zu rechnen ist.