Cornelia Behm, MdB

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2. Juli 2008

Woidke für Subventionierung des Verkaufs von Ackerland

Behm: „Agrarminister will Planwirtschaft wieder einführen“

Zu den Plänen von Agrarminister Woidke, für die Ausschreibung von Agrarland aus dem Bestand der bundeseigenen BVVG Preisobergrenzen einzuführen, erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Wenn Agrarminister Woidke bei der Ausschreibung von Agrarland durch die bundeseigene BVVG Preisobergrenzen einführen will, dann heißt dies im Klartext, dass die BVVG sämtliche Flächen zu einem vergünstigten, also subventionierten Preis verkaufen soll. Vor diesem Schritt kann ich nur warnen. Denn dies ist weder gerechtfertigt noch mit Europarecht vereinbar. Das von der EU zugelassene Maß an Preisnachlass für die erwerbenden Landwirte ist mit den Regelungen zum vergünstigten Erwerb im sog. Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) bereits ausgeschöpft. Eine Ausdehnung der Subventionstatbestände auf die Ausschreibungen ist nicht zulässig. Die angekündigte europarechtliche Prüfung kann sich der Minister getrost sparen. Wenn der Minister einheimische Erwerber unterstützen will, dann sollte er sich lieber dafür einsetzen, dass bundeseigene Flächen grundsätzlich nur an ortsansässige Landwirte verkauft werden dürfen.

Es ist nicht Neues, dass das Land Brandenburg wie alle ostdeutschen Bundesländer für Preisnachlässe für die ostdeutschen Landwirte kämpft. Bisher haben sie sich dabei aber vorwiegend darauf konzentriert durchzusetzen, dass dem sog. vergünstigten Erwerb auch zukünftig Verkehrswerte zugrunde liegen, die unter den Marktpreisen liegen. Ziel ist es, den bestehenden Agrarunternehmen, die die Flächen bereits heute bewirtschaften, zusätzliche Subventionen zukommen zu lassen. Das hat der Bund bisher zu Recht abgelehnt, denn das würde zu unerlaubten Subventionen führen, die vom EU-Recht nicht gedeckt wären.

Neu ist, dass das Land diese unzulässige Subventionierung jetzt auch bei den Verkehrswertverkäufen durchzusetzen versucht. Besonders grotesk ist dabei die Begründung, man wolle einem groben Missverhältnis zwischen dem wirklichen Wert des Bodens und dem Kaufpreis begegnen. Es gibt kein objektiveres Marktpreisermittlungsverfahren als die Ausschreibung. Minister Woikde will dieses nun durch eine planwirtschaftliche Preisfestlegung ersetzen."

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