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Zur Einbringung unseres Antrages zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Agrar- und Waldpolitik:
Waldpolitik findet in der großen Koalition nicht statt. Deswegen haben wir jetzt die Initiative für eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes ergriffen. Die große Koalition muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Bundeswaldgesetzes endlich in Angriff nehmen und die Inhalte einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung klarer fassen.
Kern unseres Antrages ist es, ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung in das Bundeswaldgesetz einzuführen. Dies halten wir für erforderlich, weil laut Bundeswaldinventur 65 Prozent der Wälder in Deutschland nicht naturnah sind. Es besteht ein großer Nachholbedarf in Sachen naturnaher Bewirtschaftung. Hinzu kommt der steigende Nutzungsdruck auf den Wald durch die Holz- und Bioenergienutzung. Es bedarf dringend klarer rechtlicher Grenzen, um die Übernutzung unserer Wälder künftig ausschließen zu können.
Ziel unseres Antrages ist es, arten- und strukturreiche, naturnahe und gesunde Wälder zu schaffen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu erhalten und die Wälder vor Übernutzung zu schützen. Denn artenreiche Wälder sind stabiler und bieten einen höheren Schutz vor den Unbilden des Klimawandels. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Kohlendioxidspeicherung im Wald erhöht, der Landschaftswasserhaushalt stabilisiert und der Hochwasserschutz verbessert werden. Nicht zuletzt wollen wir die Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz auf die Weise auch langfristig sichern.