Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
In vom Land Brandenburg herausgegebenen Landkarten wird das militärische Sperrgebiet in der Kyritz-Ruppiner Heide fälschlicherweise mit der Bezeichnung "Truppenübungsplatz" geführt. Ein Gerichtsurteil im Dezember 2001 hatte der Bundeswehr diese Bezeichnung für das ehemalige Bombodrom untersagt. Die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm von Bündnis 90/Die Grünen wendet sich deshalb mit scharfer Kritik an den zuständigen Landesminister.
"Ich fordere den Innenminister auf, die Karten überarbeiten zu lassen! Die Landesregierung lässt sich von der Bundeswehr an der Nase herumführen. Das Innenministerium darf sich die von Militärs gewünschte Nutzung des Geländes nicht einfach in die Feder diktieren lassen. Angesichts der früheren Funktion Jörg Schönbohms als Generalleutnant der Bundeswehr ist allerdings zweifelhaft, ob er tatsächlich darauf achten will. Als die Karten im Jahr 2004 überarbeitet wurden, tat er es jedenfalls nicht. Das zeigt, dass offenbar nicht die gesamte Landesregierung bereit ist, für eine zivile Nutzung der Heide auch wirklich einzutreten." so Behm.
Die topografischen Karten sind Ergebnis einer Kooperation zwischen Bundeswehr und Land Brandenburg. Das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr meldete die Bezeichnung "Truppenübungsplatz" an die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, die die Karten herausgibt. Am 20. Dezember 2001 hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg aber beschlossen, dass die Bundeswehr das militärische Sperrgebiet in der Kyritz-Ruppiner Heide nicht als "Truppenübungsplatz" bezeichnen darf. Daraufhin mussten unter anderem entsprechende Schilder im Umkreis des Militärgeländes abgebaut werden. Zudem drohte das Gericht der Bundeswehr Zwangsgelder an, sollte sie dem Urteil nicht nachgekommen.
Behm stellt nun die Frage, ob diese Zwangsgelder jetzt nicht doch fällig wären, nämlich auf Grund der Falschinformation der Bundeswehr an die brandenburgische Landesvermessung.