Cornelia Behm, MdB

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8. Mai 2008

Flächenerwerbsänderungsgesetz erneut vertagt

Behm: Stichtagsregelung für Alteigentümer darf nicht zu weiterer Begünstigung der Flächenpächter führen

Zur erneuten Vertagung der Beratung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Die Koalitionsfraktionen haben heute den Beschluss über das Flächenerwerbsänderungsgesetz bereits zum dritten Mal vertagt, weil sie sich nicht darauf einigen können, ob und wie sie den Stopp des Wertverfalls der Ausgleichsleistungen für Alteigentümer in das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aufnehmen wollen. Das ist unverständlich, denn das Anliegen der Alteigentümer ist offensichtlich berechtigt.

Es ist skandalös, dass die übergroße Mehrheit der Alteigentümer von Grundstücken, die zwischen 1945-49 im Rahmen der Bodenreform entschädigungslos enteignet wurden, immer noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid bekommen hat. Sie haben es daher nicht zu verantworten, dass ihre dürftigen Rückkaufansprüche als 'Entschädigung' mit der Zeit immer weiter zusammen schrumpfen. Deshalb ist es völlig richtig, für die Kaufpreisermittlung auf Basis regionaler Wertansätze den 1. Januar 2004 als Stichtag einzuführen, um zu verhindern, dass sie angesichts des Preisanstiegs für Agrarflächen immer weniger Flächen als Ausgleich erwerben können. Denn für eine Betriebsgründung reicht die Fläche dann immer weniger aus.

Zu fordern, dass diese Regelung dann auch für den begünstigten Erwerb durch Flächenpächter gelten müsste, ist völlig abwegig. Denn im Unterschied zu den Alteigentümern hätten die Pächter von ihrem Recht auf begünstigten Erwerb bereits Gebrauch machen können, es aber aus freien Stücken noch nicht getan. Außerdem handelt es sich bei der Ausgleichsleistung für Alteigentümer um eine Entschädigung, während es sich beim begünstigten Erwerb für Flächenpächter schlicht und einfach um eine Subvention handelt.

Das EU-rechtlich erlaubte Maß ist für diese Subvention bereits ausgeschöpft. Ich warne die Koalitionsfraktionen daher davor, interessierten Interessengruppen auf den Leim zu gehen und beim begünstigten Erwerb für Flächenpächter Verkehrswerte zugrunde zu legen, die ganz offensichtlich zu niedrig sind. Dies würde zu unerlaubten Subventionen führen und könnte der Bundesregierung beim nächsten Beihilfe- oder Notifizierungsverfahren um die Ohren fliegen. Dieses Risiko sollten die Koalitionsfraktionen keinesfalls eingehen."

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