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„Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses an den Landtag zur Novellierung des Wassergesetzes ist mangelhaft“, sagt die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm anlässlich der zweiten Lesung des brandenburgischen Wassergesetzes am Mittwoch im brandenburgischen Landtag:
„Das Grundprinzip eines modernen Wassermanagements ist offenbar nicht verstanden worden. Man muss das Wasser in der Landschaft halten! Die Regierungskoalition will jedoch weiterhin Wasser so schnell wie möglich aus der Landschaft über die Flüsse ins Meer ableiten.“
Symbol für diese überkommene Haltung ist der Hochwasserschutz. Statt die Anlage von ausreichenden Überschwemmungsflächen festzuschreiben, will die Regierungskoalition die Neuanlage von Auwäldern verbieten.
Begründung: Sie würden den schnellen Abfluss des Wassers nach Hochwasser behindern.
„Modernes Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels müsste das Zurückhalten des Wassers fördern“, sagt Behm, „Es gilt Reserven für immer längere Trockenperioden im Sommer zu schaffen. Aber das soll gesetzlich verhindert werden.
Stattdessen will man die Subvention der klimaschädlichen Braunkohle durch das Gesetz fortführen. Dem Konzern Vattenfall soll das Wasserentnahmegeld von etwa 20 Mio. EURO jährlich für das Abpumpen von 200 Mio. Kubikmeter Grundwasser aus Tagebauen erlassen werden. Dabei hat die deutsche Konzernsparte Vattenfall Europe trotz hoher Kundenverluste im Jahr 2007 1,6 Milliarden EURO Gewinn eingefahren.
Waldbesitzer sollen nach dem Willen der Landesregierung weiter hohe Beiträge für die Gewässerunterhaltung zahlen. Dabei ist Wasserabführung nicht ihr Interesse, sondern ihr Schaden. Eine Dissertation an der Universität Kiel wies jüngst nach, dass diese geltenden brandenburgischen Regelungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht gewahrt.“
Der brandenburgische Nachhaltigkeitsbeirat soll nach Angaben von Landtagsabgeordneten den Landtag aufgefordert haben, den Gesetzentwurf an die Landesregierung zurück zu überweisen.
„Dieser Schritt wäre dringend notwendig!“ bilanziert Behm, „Dem Gesetz fehlt jegliche Nachhaltigkeit!“