
Datum: 10. Dezember 2007
Anlässlich eines Presseberichts zur Verweigerung der Kostenübernahme für Medikamente mit Wirkstoffen aus Cannabis durch die AOK Brandenburg plädiert die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm für Gesetzesänderungen im Betäubungsmittelrecht. Zum beschriebenen Einzelfall hat sie sich schriftlich an die AOK Brandenburg gewandt.
Behm sagt dazu wörtlich:
"Ich habe mich im Fall eines Stahnsdorfer Krebspatienten mit der Bitte an die AOK Brandenburg gewandt, die Kostenübernahme wohlwollend zu prüfen. Grundsätzlich halte ich es für richtig, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Die medizinische Verwendung von Cannabis muss erleichtert werden. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt."
Cannabis kann Krebspatienten unter anderem vor lebensbedrohlicher Appetitlosigkeit bewahren. Damit ist es für einige Patienten lebensnotwendig.
In 13 Staaten der USA, in Kanada und den Niederlanden wird die medizinische Nutzung von Cannabis ermöglicht. In anderen Ländern wie Spanien und Belgien wird die medizinische Verwendung von Cannabis toleriert, indem Patienten keine Strafverfolgung fürchten müssen.
Derzeit besitzt kein Cannabismedikament eine arzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland. Sowohl die Behandlung mit Dronabinol als auch die mit anderen Produkten auf Basis von Cannabis wird daher in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Schnell können daher die Kosten für Dronabinol je nach Dosis auf bis zu 600 EURO pro Monat steigen.
Für viele Patientinnen und Patienten, die zudem krankheitsbedingt häufig über kein oder nur geringes Erwerbseinkommen verfügen, bleibt Dronabinol daher unerschwinglich, während sich Patientinnen und Patienten mit hohem Einkommen in Deutschland problemlos ein Privatrezept zur Behandlung mit Dronabinol leisten können. Die Frage der adäquaten Behandlung mit Cannabisprodukten ist in Deutschland daher heute auch eine soziale Frage.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag vorgelegt, der dieser Pressemitteilung beiliegt.