Cornelia Behm, MdB

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27. September 2007

Behm: Mehr Bioabfälle getrennt erfassen und verwerten

Brandenburg hinkt bei der Bioabfallverwertung hinterher

Eine verstärkte Verwertung von Bioabfällen in Brandenburg hat die märkische Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm gefordert. "Die vorliegenden Zahlen belegen, dass Brandenburg bei der Verwertung von Grün- und Bioabfällen einen erheblichen Nachholbedarf hat." Brandenburg hinkt sowohl im Bundes- als auch im ostdeutschen Vergleich deutlich hinterher. "Die Landkreise müssen daher ihre Bemühungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Grünschnitt und Bioabfällen erheblich verstärken" forderte Behm. "Dazu gehört auch eine Ausweitung des Biotonnen-Angebots."

In Deutschland wurden 2005 pro Kopf insgesamt 91 kg Grün- und Bioabfälle getrennt erfasst, davon 33 kg in Biotonnen. In Ostdeutschland waren es immerhin noch 53 kg, davon 21 kg in Biotonnen. Aber in Brandenburg sammelte man nur 29 kg - davon gerade einmal 4 kg in Biotonnen. "Dieses schlechte Gesamtergebnis kommt nicht von ungefähr" kritisiert Behm. Denn nur 8 % der Einwohner des Landes sind an eine Bioabfall-Erfassung mittels Biotonne angeschlossen. Nur sechs der 18 Landkreise bzw. kreisfreien Städte bieten diese Entsorgungsmöglichkeit an, und auch nur in ausgewählten Gebieten. Im Ergebnis werden nur 10.000 t pro Jahr Bioabfälle und 63.000 t Grünabfälle (also Gartenabfälle) getrennt gesammelt.

"Gerade wenn man sieht, welche Mengen in anderen Bundesländern erfasst werden, dann darf sich Brandenburg mit diesem schlechten Ergebnis nicht zufrieden geben", forderte Behm. Denn gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor der Beseitigung. Dabei besteht die Pflicht zur Verwertung, so weit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. "Die technische Möglichkeit zur Verwertung der Bioabfälle ist gegeben. Wenn ein Landkreis auf die Verwertung großer Mengen an Grün- und Bioabfällen auch in Zukunft verzichten will, dann muss er also deren wirtschaftliche Unzumutbarkeit belegen. Das nachzuweisen, wird allerdings schwer fallen. Denn die Entsorgungskosten für die Hausmüllbeseitigung sind mit der Pflicht zur Restabfallbehandlung ab dem 1. Juni 2005 gestiegen." Auch das Land Brandenburg geht daher davon aus, dass diese Kosten in vielen Fällen über den Kosten für die Bioabfallverwertung liegen. Behm: "Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des Landes, von den Landkreisen die Prüfung der Bioabfallverwertung einzufordern."

Als Verwertung kommt neben der Kompostierung getrennt gesammelter Grün- und Bioabfälle auch die energetische Verwertung in Frage. Selbst  der Biofraktion, die mit dem Hausmüll gemischt erfasst wurde, könnte ein erheblicher Teil energetisch verwertet werden. "Diese Möglichkeit bestünde z.B. dann, wenn die Anlagen zur Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung (MBAs) mit Vergärungsstufen nachgerüstet werden."

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