Cornelia Behm, MdB

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9. Juli 2007

Seit 2003 weniger Grünland in Deutschland – Mecklenburg-Vorpommern und NRW mit fast 4 % besonders betroffen

„Bedenkliche Entwicklung, die nicht hingenommen werden kann“

"Der Anteil des Grünlandes an der landwirtschaftlichen Nutzfläche nimmt in Deutschland spürbar ab. Allein von 2005 bis 2006 gingen bundesweit 47.000 ha Grünland verloren. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung und für den Naturschutz in Deutschland eine ganz schlechte Nachricht, " stellt die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, angesichts der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen genannten Zahlen fest. "In mehreren Bundesländern sank der Grünlandanteil um 2,5 bis 4 % gegenüber dem Referenzjahr 2003. Damit bestätigt sich ein Trend, den Naturschützer bereits seit längerem befürchten."

"Wenn sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzt, dann werden diese Länder bald die bei der EU-Agrarreform vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erhaltung des Dauergrünlands ergreifen müssen", befürchtet Behm. "Betroffen sind vor allem Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Einen weiteren Grünlandverlust darf die Politik nicht hinnehmen. Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen müssen bereits jetzt gegensteuern, anstatt abzuwarten und diese Änderungen als nicht wesentlich zu bezeichnen, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort tut. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung keinen Zusammenhang mit der allenthalben im Land registrierten Ausweitung der Mais-Anbaufläche erkennen kann. Allein von 2005 auf 2006 wuchs sie um 59.000 ha. Draußen im Land kann man erkennen, dass hier ein Zusammenhang besteht."

Die Regelungen zur EU-Agrarreform sehen vor, dass der Umbruch von Dauergrünland in denjenigen Ländern einer vorherigen Genehmigung bedarf, in denen sich der Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Fläche seit 2003 um mindestens 5 % verringert hat. Bei mehr als 8 % Verringerung können, ab 10 % müssen die Länder die Landwirte, die umgebrochenes Grünland bewirtschaften, verpflichten, wieder Grünland einzusäen.

Die Zahlen der Bundesregierung im Einzelnen:

 

Gründland-
anteil 2003

Gründland-
anteil 2006

Verlust

Mecklenburg-Vorpommern

20,32 %

19,54 %

-3,8%

Nordrhein-Westfalen

29,9 %

28,8 %

-3,7%

Sachsen-Anhalt

14,81 %

14,43 %

-2,6%

Schleswig-Holstein/Hamburg

34,95 %

34,08 %

-2,5%

Rheinland-Pfalz

37,57 %

36,68 %

-2,4%

Brandenburg/Berlin

21,99 %

21,48 %

-2,3%

Niedersachsen/Bremen

29,02 %

28,51 %

-1,8%

Thüringen

22,39

22,17

-1,0%

Sachsen

20,91

20,74

-0,8%

Bayern

35,67

35,55

-0,3%

Baden-Württemberg

39,69

39,65

-0,1%

Hessen

36,92

37,46

1,5%

Saarland

51,12

k.A.

k.A.

 

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