
Datum: 14. Juni 2007
Zur Verabschiedung einer Opferpension für ehemalige Verfolgte der DDR (3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) durch die große Koalition im Deutschen Bundestag, erklärt Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Brandenburg:
Die Einführung einer Opferpension ist ein längst überfälliger Schritt für die Opfer und Verfolgten der SED. Das von der großen Koalition gestern beschlossene Gesetz halten wir aber aufgrund seiner vielen Einschränkungen für falsch. Die Einführung einer monatlichen Pension in Höhe von 250 Euro löst die Probleme der Entschädigung des SED-Unrechts nicht. Zu Recht sprechen die Opferverbände von Almosen.
Unter dem großen Druck der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag hat sich die Große Koalition zwar etwas bewegt. Sie hat ihren Entwurf finanziell nachgebessert. Sie ist dabei aber auf halbem Wege steckengeblieben.
Noch immer kommt die Regelung nur denjenigen zu Gute, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Die Misshandelten, die nur wenige Wochen im Stasi-Gefängnis malträtiert wurden, werden davon genauso wenig bedacht, wie die Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder verfolgte Schülerinnen und Schüler oder in die Sowjetunion Verschleppte, die ein Leben am Rande des SED-Staates zu führen hatten.
Die große Koalition hat die Bedürftigkeitsklausel für Rentner aufgeweicht. Verzichtet hat sie darauf nicht – obwohl die Masse der Experten überzeugend für einen niedrigen bedarfsunabhängigen Grundbetrag und einen Zuschlag aus sozialer Bedürftigkeit gefordert hatten.
Die Opferrente vergisst zu viele Menschen. Nach der Einführung der Opferpension werden nun die Diskussionen über eine Ausweitung des Personenkreises beginnen.