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4. Juni 2007

Nur wenige Erkenntnisse über Arzneimittel in Klärschlämmen und in Böden

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Bündnisgrünen

Über das Auftreten von Arzneimittelwirkstoffen in Klärschlämmen und über die Gefährdung der landwirtschaftlich genutzten Böden durch Arzneimittelwirkstoffe gibt es bisher nur wenige Erkenntnisse. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass viele der Arzneimittel, die in das Abwasser gelangen, bei der Abwasserklärung im geklärten Wasser verbleiben und nur wenige Mittel im Klärschlamm gebunden werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Belastung von Abwässern und Klärschlämmen mit Arzneimittelwirkstoffen" hervor. Diese Aussagen werden im Wesentlichen gestützt durch eine aktuelle Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu Arzneimitteln in der Umwelt.

"Insgesamt machen die Antworten der Bundesregierung und das Gutachten des Sachverständigenrates deutlich, dass das Thema Belastungen durch Arzneimittelwirkstoffe ernst genommen und der Eintrag von Arzneimittelwirkstoffen in die Umwelt vermindert werden muss," sagte Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Der einfachste und effektivste Beitrag zur Lösung des Problems wäre, keine Arzneimittelabfälle mehr über den Hausmüll und die Toilette zu entsorgen."

"Einiges spricht dafür, dass der Stoffstrom über die Klärschlämme nicht der besorgniserregendste ist. Möglicherweise ist der Eintrag von Tierarzneimitteln über Wirtschaftsdünger aber der für die Belastung der landwirtschaftlich genutzten Böden bedeutendere Stoffstrom," ergänzte Behm. "Dennoch wäre es falsch, Entwarnung beim Thema 'Arzneimittelwirkstoffe in Klärschlämmen' zu geben. Dazu gibt es bisher einfach zu wenige Erkenntnisse. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für die große Vielfalt der Wirkstoffe und der Abbauprodukte keine abschließende Risikobewertung. Außerdem gelangen Arzneimittel auch mit dem geklärten Abwasser in den Klärschlamm, da dieser ja nicht trocken ist."

Auch über die Stabilität und das Verhalten von Arzneimittelwirkstoffen in Böden ist bisher nur wenig bekannt. Allerdings gibt es Untersuchungen, die nachweisen, dass es prinzipiell möglich ist, dass Pflanzen Arzneimittelwirkstoffe aus dem Boden aufnehmen.

Für die Festlegung von Grenzwerten für Arzneimittelwirkstoffe in der Klärschlammverordnung sieht die Bundesregierung aufgrund der unzureichenden Datenlage und der eingeschränkten Möglichkeiten für Risikoanalysen zu Arzneimittelwirkstoffen im Klärschlamm bisher keine Grundlage. Stattdessen plädiert sie für ein Monitoringprogramm für die Arzneimittelstoffströme.

Die Reinigungswirkung von Kläranlagen ist für viele Wirkstoffe ungenügend. Die gereinigten Abwässer weisen Arzneimittelkonzentrationen auf, die zu relevanten Belastungen in der Nähe von Kläranlagenabläufen führen können. Inzwischen stehen aber wirksame Technologien wie die Ozonung oder Aktivkohlefiltration zur Verfügung, die eine bessere Reinigung für bislang im Abwasser verbleibende Arzneimittel bieten. Deren Einsatz sollte an Standorten angestrebt werden, bei denen empfindliche Gewässer betroffen sind oder wo Abwässer vergleichsweise hoch belastet sind.

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