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"Die Änderungen waren notwendig, gehen aber noch nicht weit genug." So kommentiert Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg die gestern vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Härtefallverordnung. Danach können nun auch Härtefälle inhaltlich geprüft werden, wenn falsche oder unvollständige Angaben von den Betroffenen vorliegen oder bereits ein Abschiebtermin feststeht.
"Wollen wir zu einer weltoffenen und humanen Ausländerpolitik gelangen, müssen die rechtlichen Möglichkeiten der Härtfallkommission jedoch weiter verbessert werden." erklärt Behm. Sie fordert:
Die Härtfallkommission steht dem Land Brandenburg gut zu Gesicht. Das Gremium würde von Bündnis 90/Die Grünen lange Zeit gefordert und konnte vor anderthalb Jahren endlich die Arbeit aufnehmen. Mit der Kommission hat das Bundesland die Möglichkeit eines menschenfreundlichen Verwaltungshandelns.