Cornelia Behm, MdB

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20. September 2006

Änderungen der Härtefallverordnung richtig aber nicht ausreichend

"Die Änderungen waren notwendig, gehen aber noch nicht weit genug." So kommentiert Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Brandenburg die gestern vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Härtefallverordnung. Danach können nun auch Härtefälle inhaltlich geprüft werden, wenn falsche oder unvollständige Angaben von den Betroffenen vorliegen oder bereits ein Abschiebtermin feststeht.

"Wollen wir zu einer weltoffenen und humanen Ausländerpolitik gelangen, müssen die rechtlichen Möglichkeiten  der Härtfallkommission jedoch weiter verbessert werden." erklärt Behm. Sie fordert:

  1. "Die oder der Ausländerbeauftragte als Amtsinhaber, der die Probleme von Asylbewerbern im Land am besten kennt, braucht ein Stimmrecht in der Kommission! Er muss direkt zu einer Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung beitragen können. Die jetzige Situation ist schlicht unzeitgemäß."
  2. "Wir brauchen eine humane Altfallregelung! Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen über Jahre mit Kettenduldungen leben. Die ehemaligen Flüchtlinge haben sich meist perfekt in unsere Gesellschaft integriert und dafür große Anstrengungen unternommen. Hinzu kommt, dass sie ihre ursprüngliche Heimat verloren haben. Um Ruhe zu finden, brauchen sie einen sicheren Status in der Gesellschaft.
  3. "Es ist nicht hinzunehmen, dass Fälle von Flüchtlingen, denen Kirchenasyl gewährt wird und nach denen deshalb gefahndet wird, nicht durch die Härtefallkommission behandelt werden dürfen. Das Kirchenasyl ist gerade ein Zeichen dafür, dass ein echter Härtefall vorliegt."

Die Härtfallkommission steht dem Land Brandenburg gut zu Gesicht. Das Gremium würde von Bündnis 90/Die Grünen lange Zeit gefordert und konnte vor anderthalb Jahren endlich die Arbeit aufnehmen. Mit der Kommission hat das Bundesland die Möglichkeit eines menschenfreundlichen Verwaltungshandelns.

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