Cornelia Behm, MdB

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8. September 2006

Gammelfleisch: Seehofer leistet Offenbarungseid

Zur Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Gammelfleischskandal erklären Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin:

Bundesminister Seehofer musste heute einen verbraucherpolitischen Offenbarungseid leisten. Er hat im Ausschuss gesagt, angesichts des Gammelfleischskandals bleibe ihm nur die Möglichkeit, über Presse und Öffentlichkeit Druck auf die Länder auszuüben. Kompetenzen habe er nicht und er strebe auch keine Änderungen der Kompetenzverteilung an. Das ist ein Armutszeugnis.

Auf kritische Nachfragen zur Wirksamkeit des gestern beschlossenen 13-Punkte-Plans sind Seehofer und Schnappauf gar nicht eingegangen. Beide Minister mussten aber einräumen, dass die gestern präsentieren 13 Punkte nicht wesentlich Neues enthielten, sondern im Kern den im November 2005 verkündeten 10 Punkten Seehofers entsprechen.

Unbeantwortet geblieben sind insbesondere folgende Fragen, auf deren Beantwortung durch die Bundesregierung wir bestehen werden:

  • Welche Zahlen haben die von Bundesminister Seehofer am 02.12.2005 in der Bild-Zeitung mit den Worten "Wir erfassen gerade gemeinsam mit den Ländern die Zahl der Kontrolleure. Wenn wir feststellen, daß es zu wenige sind, müssen wir selbstverständlich aufstocken." angekündigten Überprüfungen ergeben und welche Personalaufstockungen wurden als Konsequenz vorgenommen?
  • Welche konkreten Veränderungen der Überprüfung von Kühlhäusern durch die Lebensmittelkontrolleure hat der Bundesminister am 07.09.2006 mit den Landesministern vereinbart und welche konkreten Auswirkungen wird das auf die Praxis der Kühlhauskontrollen in den Ländern haben?
  • Wie wird die Bundesregierung auf die Einschätzung des bayrischen Verbraucherschutzminister Schnappauf auf der Pressekonferenz am 07.09.2006 reagieren, dass zweifelhaft sei, ob das Verbraucherinformationsgesetz, das am 20.09.  dem Bundesrat zur Entscheidung vorliegt, die Benennung der Händler von Gammelfleisch ermöglicht?
  • Wieso wird das Verbraucherinformationsgesetz nicht jetzt verbessert, obwohl Punkt 2 des 13-Punkte-Plans durch die Formulierung, man müsse "überprüfen, ob die einschränkenden Bestimmungen der Informationsrechte und –pflichten der Behörden nicht der Intention zuwider laufen, Verstöße tatsächlich offen zu legen und Schwarze Schafe zu nennen" die Wirksamkeit des Gesetzes und seiner Anwendung durch die Länder schon in Zweifel stellt?
  • Wieso ist in Punkt 5 des 13-Punkte-Plans davon die Rede, ein schneller Informationsaustausch zwischen Landesbehörden und Bundesbehörden sei durch das Informationssystem FIS-VL sichergestellt, wenn doch nach Darstellung des Bundesministers in der Ausschusssitzung vom 08.09.2006 nur wenige Länder Meldungen über dieses System verbreiten und der Informationsaustausch zwischen Bayern und dem Bund im vorliegenden Fall nach der öffentlichen Einschätzung des Bundesministers nicht funktioniert hat?
  • Hält die Bundesregierung trotz der offenbar gewordenen strukturellen Schwächen einer auf kommunaler Ebene angesiedelten Lebensmittelüberwachung die bestehenden Strukturen weiter für sachgerecht oder plant sie Änderungen?
  • Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung durch den am 07.09.2006 beschlossenen 13-Punkte-Plan angesichts der Aussage von Bundesminister Seehofer in der Ausschusssitzung vom 08.09.2006, dass der 13-Punkte-Plan gegenüber dem 10-Punkte-Plan vom November 2005 nichts wesentlich Neues enthalte?

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