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Nach den jüngsten Funden von so genanntem "Gammelfleisch" fordert die Brandenburger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, die Brandenburger Landesregierung auf, das Verbraucherinformationsgesetz der großen Koalition im Bundesrat deutlich nachzubessern.
"Unternehmen, die gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, müssen an den Pranger. Das ist mit dem jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegenden Verbraucherinformationsgesetz der Bundesregierung nicht zu machen." Einen wirksamen Schutz gegen die Machenschaften einiger Fleischhändler hätte der von der Koalition im Bund abgelehnte bündnisgrüne Gesetzentwurf geboten, sagte Behm heute weiter.
Brandenburg ist erst im Juni für seinen guten Verbraucherschutz mit dem ersten Platz im "Verbraucherschutzindex 2006" ausgezeichnet worden. Bewertet wurde die Wirkung des Engagements von Landesregierung, Kontrollbehörden, Landtag und Verbraucherzentrale im Bereich des Verbraucherschutzes. "Damit hat Brandenburg aber auch eine ganz besondere Verantwortung für den Verbraucherschutz und kann den Gesetzentwurf im Bundesrat nicht einfach passieren lassen."
Darüber hinaus betonte Behm, dass die aufgrund der zahlreichen Lebensmittelskandale verunsicherten Verbraucherinnen und Verbraucher am besten beraten sind, wenn sie regionale Qualitätsprodukte mit einem entsprechenden Gütesiegel kaufen. Dort, wo die Erzeugungs- und Verarbeitungskette transparent sind, ist kein Platz für Schlamperei und Betrug.
"'Geiz ist geil' und Gammelfleisch sind zwei Seiten einer Medaille. Denn Qualität hat ihren Preis. Den sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher den ehrlichen Erzeugern, also den Landwirten und dem verarbeitenden Gewerbe, auch zahlen. Sie haben hart und verantwortungsvoll dafür gearbeitet."