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„Die Ablehnung des Härtefallgesuchs einer Familie aus dem Kongo durch Innenminister Schönbohm zeigt es erneut: das Regelwerk der Härtefallkommission bedarf dringend einer Überarbeitung! Es ist nicht hinnehmbar, dass ein bereits feststehender Abschiebetermin oder missverständliche Angaben zu Herkunft und Verfolgung von Asylsuchenden automatisch zu einer Aberkennung des Härtefallstatus führen. Diese Kriterien sind für die Beurteilung eines Härtefalls in keiner Weise sachgerecht und führen den Begriff "Härtefall" ad absurdum.
Darüber hinaus ist es nicht zu akzeptieren, dass Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich im Kirchenasyl aufhalten, von vorn herein nicht antragsberechtigt sind. Denn die letzte Zuflucht im Kirchenasyl ist in der Regel ein Zeugnis dafür, dass ein wirklicher Härtefall vorliegt. Kirchgemeinden gewähren Asyl nicht leichtfertig, sondern nur in Kenntnis der persönlichen Notsituation der Betroffenen.
Auch das die Ausländerbeauftragte des Landes kein Stimmrecht hat, ist nicht nachvollziehbar. Die Zusammensetzung der Kommission muss sich ausschließlich nach der Kompetenz der Mitglieder, humanitäre Härtefälle sachgerecht beurteilen zu können, richten.“